Das ändert sich zum 1. Januar 2004 im Gesundheitswesen
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Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die Änderungen, die zum 1. Januar 2004 in der gesetzlichen Krankenversicherung in Kraft treten: Einführung von DRG-Fallpauschalen in Krankenhäusern Ab dem 1. Januar 2004 wird das Vergütungssystem im stationären Bereich von einem Mischsystem aus tagesbezogenen Pflegesätzen (75 %) und Fallpauschalen/Sonderentgelte (25%) auf ein umfassendes DRG-Fallpauschalensystem (DRG - Diagnosis Related Groups) umgestellt. Das neue System hat sich international bewährt und wird bereits in vielen anderen europäischen Ländern angewandt. Während die Krankenhäuser im Jahr 2003 ihre Leistungen noch freiwillig mit DRG-Fallpauschalen abrechnen konnten, wird das neue Vergütungssystem ab dem Jahr 2004 für alle Krankenhäuser verbindlich. Ausgenommen von der DRG-Einführung bleiben vorerst psychiatrische Einrichtungen. Für sie gelten weiterhin tagesgleiche Pflegesätze.
Gesundheitsreform schafft Klarheit zugunsten Pflegebedürftiger Mit der Gesundheitsreform wird auch Klarheit darüber geschaffen, dass die Kosten für das An- und Ausziehen von Stützstrümpfen ab Kompressionsklasse 2 von der Krankenkasse bezahlt werden. Damit wird ein jahrelanger Streit zu Lasten der Pflegebedürftigen beendet. Pflegebedürftige werden entlastet, denn bisher mussten sie die Kosten häufig selber tragen, unterstreicht Bundessozialministerin Ulla Schmidt. Die gesetzliche Neuregelung führt nicht nur zu einer wirksamen Hilfe für die Pflegebedürftigen, sie schafft auch für die Anbieter von Pflegeleistungen die notwendige Rechtssicherheit. Sie können das An- und Ausziehen der Kompressionsstrümpfe künftig den Krankenkassen in Rechnung stellen. Neues Krankenpflegegesetz Die Pflege ist zu einem eigenständigen Aufgabenbereich geworden. Ihre Rahmenbedingungen haben sich in den letzten Jahren stark verändert. Deshalb war es höchste Zeit auch diesen Ausbildungsbereich zu modernisieren. Dies ist mit dem Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege vom 16. Juli 2003 und der dazu erlassenen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung vom 10. November 2003 geschehen. Diese Neuregelungen helfen den Krankenpflegeberufen den ständig wachsenden Herausforderungen gerecht zu werden und kommen somit letztendlich den Patientinnen und Patienten zugute. Zulassung von Internetapotheken Auf Grund von Regelungen des GKV-Modernisierungsgesetzes wird deutschen Bürgerinnen und Bürgern ab 2004 der Bezug von apothekenpflichtigen Arzneimitteln auch über Versand- oder Internetapotheken ermöglicht. Um in dieser Hinsicht ein hohes Maß an Verbraucherschutz zu gewährleisten, müssen die teilnehmenden Apotheken hohe Sicherheits- und Qualitätsanforderungen erfüllen, um eine behördliche Erlaubnis für diesen Handel zu erhalten. Die jeweilige Erlaubnis zur Teilnahme am Versandhandel wird von der zuständigen Landesbehörde erteilt. Wenn Verbraucher sich an diese Apotheken wenden, können sie davon ausgehen, dass sie bei einer Bestellung qualitativ hochwertige Arzneimittel zugesandt bekommen. Apotheken anderer EU-Mitgliedstaaten dürfen ebenfalls Arzneimittel an Endverbraucher in Deutschland versenden, sofern sie die deutschen Sicherheitsstandards erfüllen. Von diesen Apotheken dürfen nur in Deutschland zugelassene Arzneimittel versandt werden, denen eine Packungsbeilage in deutscher Sprache beiliegen muss. Die Apotheke muss außerdem eine Beratung in deutscher Sprache sicherstellen.
Versorgungsbezüge Rentnerinnen und Rentner müssen bis zum Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze auf ihre sonstigen Versorgungsbezüge wie Betriebsrenten und Alterseinkünfte aus selbständiger Tätigkeit den vollen Krankenkassen- und Pflegebeitrag zahlen. Vereinfachte Zuzahlungsregeln Grundsätzlich wird künftig bei allen Leistungen eine Zuzahlung von zehn Prozent der Kosten erhoben. Höchstens allerdings zehn Euro, mindestens fünf Euro. Wenn die Kosten unter fünf Euro liegen, wird der tatsächliche Preis gezahlt.
Belastungsgrenzen Alle Zuzahlungen werden künftig für das Erreichen der Belastungsgrenze berücksichtigt. Die jährliche Eigenbeteiligung der Versicherten darf zwei Prozent der Bruttoeinnahmen nicht überschreiten. Für chronisch Kranke gilt eine Grenze von einem Prozent der Bruttoeinnahmen. Für Familien verringert sich die Belastungsgrenze durch die Kinderfreibeträge (pro Kind 3.648 Euro) und gegebenfalls den Freibetrag für den Ehepartner (4.347 Euro). Bei Beziehern von Sozialhilfe gilt der Regelsatz des Haushaltsvorstands als Berechnungsgrundlage für die Belastungsgrenze. Das heißt ein chronisch kranker Sozialhilfeempfänger zahlt im Jahr rund 36 Euro, ansonsten 72 Euro. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind generell von Zuzahlungen befreit.
Bonusregelung Wer aktiv Vorsorge betreibt und an Präventionsmaßnahmen teilnimmt, kann von seiner Krankenkasse einen finanziellen Bonus bekommen. Das kann beispielsweise eine teilweise Befreiung von den Zuzahlungen oder auch eine Ermäßigung des Beitrags sein. Das gilt auch für Versicherte, die an einem Hausarztsystem, an einem Chronikerprogramm oder an einer integrierten Versorgung teilnehmen. Zuzahlungen Arztbesuch: Praxisgebühr von 10 Euro pro Quartal beim Arzt oder Zahnarzt. Überweisungen: Wer von einem Arzt zu einem anderen Arzt überwiesen wird, zahlt dort keine Praxisgebühr mehr, wenn der zweite Arztbesuch in das selbe Quartal fällt. Vorsorge: Kontrollbesuche beim Zahnarzt, Vorsorge- und Früherkennungstermine, Schutzimpfungen und Schwangerenvorsorge sind davon ausgenommen. 10 Euro pro Quartal bedeutet: Wer immer erst zum Hausarzt geht und sich überweisen lässt, muss die Praxisgebühr von 10 Euro nur einmal im Quartal bezahlen, auch wenn verschiedene Arztbesuche notwendig sind.
Verschreibungspflichtige Arzneimittel und Verbandmittel: Zuzahlung von 10% des Preises, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Arzneimittel.
Heilmittel und häusliche Krankenpflege: Zuzahlung von 10% der Kosten des Mittels zuzüglich 10 Euro je Verordnung (bei häuslicher Krankenpflege auf 28 Tage pro
Kalenderjahr begrenzt). Hilfsmittel: Zuzahlung von 10% für jedes Hilfsmittel (z.B. Hörgerät, Rollstuhl), jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro. In jedem Fall nicht mehr als die Kosten des Mittels. Ausnahme: Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind (z.B. Windeln bei Inkontinenz): Zuzahlung von 10% je Verbrauchseinheit, aber maximal 10 Euro pro Monat. Krankenhaus: Zuzahlung von 10 Euro pro Tag, aber begrenzt auf maximal 28 Tage pro Kalenderjahr. Ein durchschnittlicher Krankenhausaufenthalt dauert 9 Tage. Stationäre Vorsorge und Rehabilitation: Zuzahlung von 10 Euro pro Tag, bei Anschlussheilbehandlungen begrenzt auf 28 Tage. Medizinische Rehabilitation für Mütter und Väter: Zuzahlung von 10 Euro pro Tag. Soziotherapie und Haushaltshilfe: Zuzahlung von 10% pro Tag, jedoch höchstens 10 Euro und mindestens 5 Euro.
Leistungen der krankenkassen
Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel: Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel werden von den gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich nicht mehr
erstattet. Arzneimittel, die überwiegend der Verbesserung der privaten Lebensführung dienen (z.B. Viagra), werden nicht mehr erstattet. Ausnahmen: Bei der Behandlung
schwerwiegender Erkrankungen, wenn solche Arzneimittel zum Therapiestandard gehören. Dabei fällt eine Zuzahlung von 10% der Kosten des Medikaments, maximal 10 Euro, an. Das heißt
für ein Medikament unter 5 Euro zahlt man den tatsächlichen Preis des Arzneimittels. Für ein Medikament bis 50 Euro beträgt die Zuzahlung 5 Euro. Kostet das Medikament mehr, sind
maximal 10 Euro zu bezahlen. Fahrkosten: Fahrkosten zur ambulanten Behandlung werden grundsätzlich nicht mehr von der Krankenkasse übernommen. Ausnahme: Wenn es zwingende medizinische Gründe gibt, kann die Krankenkasse in besonderen Fällen eine Genehmigung erteilen und die Fahrtkosten übernehmen. Sehhilfen/Brillen: Grundsätzlich übernehmen die Krankenkassen keinen Zuschuss mehr. Ausnahme: Ein Leistungsanspruch besteht auch weiterhin für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sowie für schwer sehbeeinträchtigte Menschen. Künstliche Befruchtung: Reduzierung von vier auf drei Versuche, die von der Krankenkasse zu 50% bezahlt werden. Altersbegrenzung für Frauen zwischen 25 und 40 Jahren, für Männer bis 50 Jahre. Sterilisation: Keine Kostenübernahme bei Sterilisationen, die der persönlichen Lebensplanung dienen. Ausnahme: Für medizinisch notwendige Sterilisationen werden die Kosten weiterhin von der Krankenkasse übernommen. Sterbegeld/Entbindungsgeld: Werden aus dem Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung herausgenommen. Mutterschaftsgeld, Empfängnisverhütung, Schwangerschaftsabbruch, Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes: Für die Versicherten ändert sich nichts, da sie diese Leistungen auch weiterhin von der Krankenkasse erhalten. Da es sich um Leistungen handelt, die im gesamtgesellschaftlichen Interesse sind, werden diese künftig aus Steuermitteln finanziert. Zu diesem Zweck wird die Tabaksteuer in drei Stufen bis 2005 erhöht. Zahnersatz: Bis Ende 2004 ändert sich nichts. Ab 2005 wird Zahnersatz als obligatorische Satzungsleistung von den gesetzlichen Krankenkassen angeboten. Die Versicherten bezahlen dann für die Absicherung des Zahnersatzes einen eigenen monatlichen Beitrag, voraussichtlich unter 10 Euro. Mitversicherte Familienangehörige zahlen keinen Beitrag. Der Zahnersatz kann auch privat versichert werden. Am Umfang, an der Qualität der Versorgung sowie den Härtefallregelungen wird sich gegenüber heute nichts ändern. Die Bonusregelungen gelten weiterhin. Ab 2005 werden befundbezogene Festzuschüsse eingeführt. Kosten oberhalb dieser Festzuschüsse tragen die Versicherten selbst. Krankengeld: Bleibt Leistung der Krankenkasse. Ab 2006 wird von den Versicherten ein Sonderbeitrag in Höhe von 0,5% erhoben. Der allgemeine Beitragssatz zur Krankenversicherung, den Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte zahlen, sinkt um 0,5 Prozentpunkte.
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Pressemitteilung Universitätsklinikum Heidelberg, 11. Juli 2003 Nr. 92/2003
Ursache chronisch entzündlicher Darmerkrankungen ungeklärt / Antikörper, "gute" Bakterien und schonende Operationen verbessern Lebensqualität
Sie leiden an krampfartigen Bauchschmerzen und Durchfällen, weil ihr Darm chronisch entzündet ist. Komplikationen der schweren Entzündung können für sie lebensbedrohlich sein. Ihre Erkrankung, die meist im Alter von 20 bis 40 Jahren einsetzt, begleitet sie meist ihr ganzes Leben.
Eine vollständige Heilung können Patienten, die an den chronischen Darmentzündungen Morbus Crohn und Colitis ulcerosa erkrankt sind - in Deutschland sind rund 300.000 Menschen betroffen - derzeit nicht erwarten. Doch gibt es medizinische Fortschritte, die ihnen eine bessere Lebensqualität und weniger Komplikationen verschaffen. Dies wurde beim Internationalen Kongress über chronisch entzündliche Darmerkrankungen in Heidelberg vom 9. bis 12. Juli 2003 deutlich, bei dem rund 400 Ärzte den aktuellen Stand von Forschung und Therapie diskutierten. Im Fokus standen u.a. die immer präzisere Darmchirurgie mit Hilfe von "Schlüsselloch-Operationen", Antikörper-Medikamente, die schwere Entzündungsreaktionen dämpfen, der Ersatz "schlechter" Darmbakterien durch "gute" sowie die spektakuläre Hypothese, dass die Darmentzündungen auf einer Infektion beruhen. In Verdacht geraten ist das dem Tuberkulose-Erreger verwandte Mykobakterium avium.
Morbus Crohn und Colitis ulcerosa unterscheiden sich in wenigen, aber entscheidenden Merkmalen. Während sich Colitis ulcerosa auf den Dickdarm beschränkt und dort Geschwüre in der oberflächlichen Schleimhaut hervorruft und diese meist fortlaufend befällt, kommt bei der Crohnschen Erkrankung der gesamte Verdauungstrakt für einen Befall in Frage, oft gleichzeitig an mehreren Stellen und immer bis in tiefe Schichten der Darmwand hinein. Am häufigsten ist der Übergangsbereich zwischen Dünn- zum Dickdarm betroffen. Oft bilden sich Engstellen und Fisteln aus, die zu Darmverschlüssen und anderen gravierenden Komplikationen führen können, die nur durch Entfernung von Darmteilen zu beheben sind. Bei der Colitis ulcerosa steht das hohe Krebsrisiko nach längerer Erkrankung im Vordergrund. Werden bei der Darmspiegelung Krebsvorstufen entdeckt, ist eine Entfernung des gesamten Dickdarms erforderlich.
Chronischen Darmentzündungen liegen mehrere Ursachen zugrunde, sagte Prof. Dr. Wolfgang Stremmel, Ärztlicher Direktor der Abteilung Gastroenterologie an der Medizinischen Universitätsklinik Heidelberg, bei einer Pressekonferenz in Heidelberg. Beim Morbus Crohn spiele bei bis zu 20 Prozent der Patienten das Gen NOD2 eine Rolle, allerdings setze es sich nicht immer durch. Warum die natürliche Schutzbarriere des Darms, die Schleimhaut, zusammenbricht, Darmbakterien sie durchdringen und überschießende Abwehrreaktionen schließlich zur chronischen Entzündung führen, ist bislang ungeklärt.
Beim Heidelberger Kongress wurde eine interessante Hypothese kontrovers diskutiert: Möglicherweise ist das Mykobakterium avium paratuberculosis, ein Verwandter des Tuberkulose-Erregers, die Ursache des Morbus Crohn. Denn seine Erbsubstanz wurde, so berichtete bei der Heidelberger Tagung Prof. John Hermon-Taylor vom St. George's Hospital, London, bei ca. 90 Prozent der Crohn-Patienten im Darm gefunden. Diese Ergebnisse lagen in anderen Zentren jedoch wesentlich niedriger. Der Erreger kann bei zahlreichen Tierarten, z.B. Kühen, Schafen, Wild und Vögeln, Darmerkrankungen hervorrufen und wird möglicherweise über tierische Produkte übertragen. Studien, bei denen Crohn-Patienten mit Antibiotika behandelt werden, dürften in Kürze mehr Aufschluss über die Bedeutung des Erregers geben.
Solange die Ursache der Darmentzündungen nicht bekämpft werden kann, steht die Dämpfung der Entzündung und die chirurgische Beherrschung schwerer Komplikationen im Vordergrund. Zu den bewährten Medikamenten wie Kortison und Azathioprin, die überschiessende Immunreaktionen zurückdrängen, kommen jetzt Antikörper, die sich spezifisch gegen den Tumornekrosefaktor alpha richten, der die Immunreaktion unterhält, berichtete Prof. Dr. Robert Löfberg vom Karolinska Institut, Stockholm. Auf die hochdosierte Infusion zu Anfang der Therapie sprechen jedoch nur etwa die Hälfte der Patienten an. Außerdem müsse bei einem kleinen Teil der Patienten mit schweren Nebenwirkungen gerechnet werden. Eine weitere Therapiestrategie soll die entgleiste Darmflora in den Griff bekommen: "Böse" Bakterien werden durch die Einnahme von "guten" ersetzt. Auch hierzu gibt es Studien, die eine positive Wirkung belegen. Die Wissenschaftler arbeiten zudem an einem Wiederaufbau des natürlichen Schleimhautschutzwalls, insbesondere von sogenannten "Defensinen", Eiweißkörpern, die für seine Undurchlässigkeit sorgen.
Trotz neuer Erfolge bei der medikamentösen Behandlung muss jeder Morbus Crohn-Patient und ein kleiner Anteil der Patienten mit Colitis ulcerosa mindest einmal in seinem Leben operiert werden. Beim Morbus Crohn müssen stark verengte Darmabschnitte oder Fisteln entfernt werden. "Wir kämpfen dabei um jeden Zentimeter Darm, den wir erhalten können", erklärte Privatdozent Dr. Jan Schmidt, Oberarzt an der Chirurgischen Universitätsklinik Heidelberg. Denn je weniger Darm vorhanden ist, desto eher kann es zu Verdauungsproblemen und Mangelernährung kommen.
Insbesondere die Colitis ulcerosa birgt im längeren Verlauf ein hohes Krebsrisiko. Jährliche Darmspiegelungen stellen sicher, dass Krebsvorstufen rechtzeitig erkannt werden. Dann muss der gesamte Dickdarm entfernt werden. Der Dünndarm wird mobilisiert und aus einer Schlinge ein Reservoir gebildet, das mit dem Schließmuskel vernäht wird, den Mastdarm ersetzt und die Stuhlkontinenz erhält. Mittlerweile wird dieser Eingriff auch mit Hilfe der minimal invasiven Technik, der "Schlüssellochchirurgie" gemacht, die auf einen großen Bauchschnitt verzichtet und feinste chirurgische Arbeit über in den Bauch eingeführte Geräte leistet. "Unsere Studien haben gezeigt, dass der Blutverlust bei der minimal invasiven Technik wesentlich geringer ist", erklärte Dr. Schmidt. "Die Patienten benötigen keine Bluttransfusionen, wie es bei der herkömmlichen Operation oft der Fall war." Auch das kosmetische Ergebnis ist aufgrund der winzigen Einschnitte überzeugend.